Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben

Angaben zum Dienstleistungserbringer
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Der Kreis Soest besteht aus vielen Abteilungen mit verschiedensten Dienstleistungen. Die Abteilung Tourismus fässt touristische Aktivitäten in dem Kreis zusammen, um anschließend über diese zu informieren. Sie dient als Destinationsmanagementorganisation auf Kreisebene und stellt das Bindeglied zwischen dem Sauerland-Tourismus e.V., den einzelnen Kommunen und weiteren relevanten Ansprechpersonen im Tourismus dar. Ein Teil dieser Arbeit beinhaltet das Bereitstellen der Website tourismus-kreis-soest.de. Auf dieser Website sind teilweise sind Inhalte von Dritten, die über Content-Management-Systeme gepflegt wurden, dargestellt.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über die Webseite tourismus-kreis-soest.de werden Informationen für Einheimische und Gäste des Kreis Soest öffentlich zugänglich bereitgestellt. Die Informationen umfassen u. a. Themen wie Ausflugsziele, Radfahren, Wandern, Veranstaltungen, Übernachtungsmöglichkeiten und Gastronomie. Auf dieser Website sind teilweise sind Inhalte von Dritten, die über Content-Management-Systeme gepflegt wurden, dargestellt.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei
Die digitale Dienstleistung „www.tourismus-kreis-soest.de“ ist derzeit teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aktuell nicht vollständig barrierefrei:

  • Die Website basiert auf einem extern entwickelten CMS, in dem nur eingeschränkte redaktionelle und technische Eingriffe möglich sind. Erweiterungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (z. B. durch Plugins, Widgets oder strukturverändernde Eingriffe) können derzeit nicht integriert werden.
  • Nicht durchgängig haben Bilder und grafischen Bedienelemente eindeutige Alternativtexte.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Die Kontrastanforderungen für Texte, z. B. Fehlermeldungen im Kontaktformular und Umrandungen der Eingabefelder im Formular sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Die Kontrastangaben für Text auf Bildern sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Einzelne Bereichsauszeichnungen sind nicht vorhanden.
  • Die Fokusreihenfolge ist nicht durchgehend nachvollziehbar.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Die Fehlerkennzeichnungen sind nicht eindeutig mit den Formularfeldern verknüpft.
  • Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Auf der Webseite werden Drittinhalte eingebunden (z. Gastronomie, Tourendarstellung, Highlights einzelner Kommunen, Aktivitäten), auf deren Barrierefreiheit wir keinen direkten Einfluss haben. Daher kann in diesen Bereichen u. a. eine strukturierte Tastaturbedienbarkeit, eine durchgängige HTML-Syntax sowie ausreichende Farbkontraste nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

 

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Die Website tourismus-kreis-soest.de wird redaktionell betreut und laufend gepflegt. Aufgrund der technischen Architektur eines extern verwalteten Content-Management-Systems sind tiefgreifende barrierefreie Anpassungen aktuell jedoch nur eingeschränkt möglich.

  • Farbkontraste: Verbesserungen an Kontrastverhältnissen werden – soweit redaktionell umsetzbar – schrittweise vorgenommen. Eine vollständige barrierekonforme Gestaltung im Sinne der WCAG 2.1 AA ist unter den derzeitigen Systemvoraussetzungen nicht realisierbar.
  • Tastaturnavigation und semantische Struktur: Strukturelle Anpassungen an der HTML-Semantik und der Tastaturbedienbarkeit können nur im Rahmen der bestehenden CMS-Funktionalitäten erfolgen. Eine vollständige Umsetzung wird im Zuge eines möglichen künftigen Relaunchs angestrebt.
  • Zukünftige Perspektive: Ein Relaunch mit Fokus auf Barrierefreiheit ist grundsätzlich vorgesehen, ein konkreter Zeitrahmen steht aktuell jedoch noch nicht fest. Sollte eine Neuentwicklung erfolgen, wird die konsequente Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ein zentrales Ziel sein.

 

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben:
Abteilung Tourismus – Kreis Soest
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
E-Mail: tourismus@kreis-soest.de
Tel: 02921 30-3104

 

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 17.02.2026

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 28 92 30 23
E-​Mail: kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de